Folge 14 – Gleitzeitvereinbarung

Liebe Klient:innen, Netzwerkpartner:innen und Freund:innen!

Wir von All In Personalberatung unterstützen Sie dabei, Ihr Team zum Leuchten zu bringen!

Unser Tipp der Woche zum 4. Erfolgsfaktor: „Mitarbeiterfreundliche Organisation“

„Gestalten Sie die Regelung von Gleitzeitperiode sowie die Übertragungsmöglichkeiten nach den Erfordernissen Ihres Unternehmens!“

Gleitzeit ist ein wertvolles Instrument für Flexibilität – aber nur, wenn die Vereinbarung klar und rechtssicher geregelt ist. Das Arbeitszeitgesetz (§4b AZG) verpflichtet dazu, die Dauer der Gleitzeitperiode und die Übertragungsmöglichkeiten von Plus- und Minusstunden schriftlich festzuhalten.

4,33 Erfolgsfaktoren zum Leuchten

  • 1. Definieren Sie die Gleitzeitperiode klar. In der Praxis beträgt sie meist zwischen zwei Monaten und einem Jahr. Kürzere Zeiträume bringen Übersicht, längere erhöhen Flexibilität.
  • 2. Legen Sie ein Höchstausmaß an Überstunden fest. Vereinbaren Sie, wie viele Plusstunden in die nächste Periode mitgenommen werden dürfen. Alles darüber hinaus ist mit Zuschlägen auszubezahlen.
  • 3. Denken Sie auch an Minusstunden. Auch ein Übertrag von Zeitschulden kann sinnvoll sein, allerdings in geringerem Ausmaß als bei Plusstunden.
  • 4. Verankern Sie eine „Ampelregelung“. Überschreiten Mitarbeitende eine bestimmte Grenze an Plusstunden, erfolgt ein verpflichtendes Gespräch mit der Führungskraft. So beugen Sie unkontrolliertem Stundenaufbau vor.
  • 4.33 Vereinbarung
    Vergessen Sie nicht – Gleitzeit ist keine einseitige Anordnung. Es braucht eine Vereinbarung mit den Mitarbeitenden oder dem Betriebsrat. Beide Seiten profitieren: Dienstgeber sparen Zuschläge, Mitarbeitende gewinnen Flexibilität.

In dieser Folge erfahren Sie außerdem, welche Fallstricke lange Gleitzeitperioden bergen, wie eine praxisgerechte Übertragungsregelung aussieht und warum Kollektivverträge immer beachtet werden müssen.