Folge 16 – Einstufung laut Kollektivvertrag

Liebe Klient:innen, Netzwerkpartner:innen und Freund:innen!

Der Gastwirt Herr Freundlich ist überglücklich – er hat endlich eine neue, erfahrene Kellnerin gefunden. Frau Gruber hat ihre Lehre als Gastronomiefachfrau erfolgreich abgeschlossen und bereits fünf Jahre Berufserfahrung gesammelt.
Er möchte ihr selbstverständlich das zahlen, was der Kollektivvertrag vorsieht – doch was heißt das konkret?

Genau diese Frage behandeln wir in der neuen Podcast-Folge von
„4,33 Tipps zur gelungenen Personalarbeit“ mit Angelika Schneider und Markus Seper von All In Personalberatung.

Der Tipp der Woche lautet:
Achten Sie auf eine korrekte kollektivvertragliche Einstufung Ihrer Mitarbeiter:innen.

Denn falsche Einstufungen führen nicht nur zu Unzufriedenheit, sondern können auch als Lohn- und Sozialdumping geahndet werden – mit entsprechenden Verwaltungsstrafen.

4,33 Erfolgsfaktoren für eine gelungene Einstufung

  • 1. Prüfen Sie, welcher Kollektivvertrag anwendbar ist
    Die Regel lautet: Entscheidend ist die Branche des Dienstgebers.
    Ist für die Tätigkeit eine Gewerbeberechtigung erforderlich, ist der Betrieb meist Mitglied der Wirtschaftskammer – und der zugehörige Fachverband hat den passenden Kollektivvertrag abgeschlossen.
  • 2. Kontrollieren Sie, ob der Kollektivvertrag tatsächlich auf Ihre Mitarbeiter:innen zutrifft.
    Jeder Kollektivvertrag enthält einen sogenannten Geltungsbereich. Prüfen Sie daher, ob sowohl der Betrieb als auch die jeweilige Tätigkeit darin abgedeckt sind.
  • 3. Ordnen Sie Ihre Mitarbeiter:innen in die richtige Verwendungs- oder Lohngruppe ein. Im Fall von Frau Gruber, unserer Gastronomiefachfrau mit Lehrabschluss und fünf Jahren Erfahrung, wäre das die Lohngruppe 3 des neuen Kollektivvertrags für die Gastronomie, der mit 1. November 2024 in Kraft tritt.
  • 4. Berücksichtigen Sie Vordienstzeiten korrekt.
    Im neuen Kollektivvertrag für die Gastronomie sind bis zu drei Jahre an facheinschlägigen Vordienstzeiten anzurechnen. Diese Regelung gilt ab Mai 2025 und sorgt für eine faire und transparente Entlohnung.
  • 4.33 Extra-Tipp
    Dokumentieren Sie alle Einstufungen schriftlich. So können Sie jederzeit nachvollziehen, wie die Berechnung zustande kam – und schaffen Vertrauen sowie Rechtssicherheit.

Hören Sie die aktuelle Podcast-Folge „Kollektivvertragliche Einstufung – ein Muss für alle Dienstgeber:innen“ auf unserem Kanal.

Am 11. Dezember 2024 findet außerdem das Webinar „Arbeiten mit Kollektivverträgen in der Praxis“ statt.
Newsletter-Abonnent:innen erhalten den Zoom-Link kostenlos per E-Mail.

Bei Fragen wenden
Sie sich an …

Markus-Seper-popup

Dr. Markus Seper

  • Jurist
  • Personalberater
  • Vortragender
  • Dipl. Personalverrechner
  • Mediator