Folge 17 – Anmeldung bei Probearbeit
Liebe Klient:innen, Netzwerkpartner:innen und Freund:innen!
Wir von All In Personalberatung unterstützen Sie dabei, Ihre Personalarbeit rechtssicher und effizient zu gestalten.
Unser Tipp der Woche:
Auch Probearbeiten müssen bei der ÖGK angemeldet werden, sobald echte Arbeitsaufgaben übernommen werden. Unser Beispiel zeigt Franz, einen KFZ-Werkstättenbesitzer, der einen Bewerber zur Probearbeit einsetzt – ohne Anmeldung. Die Finanzpolizei kommt vorbei und verhängt eine Strafe von 1.500 Euro. Ein teurer Fehler, den Sie leicht vermeiden können.
4,33 Erfolgsfaktoren zum Leuchten
- 1. Klare Anmeldungspflicht
Jede Person, die echte Arbeit verrichtet, muss offiziell bei der ÖGK angemeldet werden – auch für kurze Probearbeit.
- 2. Kurzzeitige Praxisübungen
Praktische Übungen im Bewerbungsgespräch sind erlaubt, wenn sie anonymisiert, kurz und datenschutzkonform sind. Eine Anmeldung ist hier nicht nötig. - 3. Verschwiegenheit sichern
Bei Zugang zu sensiblen Daten sollten Sie eine Verschwiegenheitsvereinbarung abschließen – auch für kurze Einsätze. - 4. Praktische Einblicke ermöglichen
Probearbeiten helfen beiden Seiten, die Aufgaben, die Arbeitsumgebung und das Team kennenzulernen. So treffen Sie fundiertere Entscheidungen. - 4.33 Bestehende Arbeitsverhältnisse berücksichtigen
Bei bereits beschäftigten Bewerber:innen müssen mögliche Nebenbeschäftigungsverbote beachtet werden, bevor Probearbeit vereinbart wird.
Mit diesen Tipps vermeiden Sie teure Fehler und gestalten Probearbeiten sicher und praxisnah.
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