Folge 17 – Anmeldung bei Probearbeit

Liebe Klient:innen, Netzwerkpartner:innen und Freund:innen!

Wir von All In Personalberatung unterstützen Sie dabei, Ihre Personalarbeit rechtssicher und effizient zu gestalten.

Unser Tipp der Woche:
Auch Probearbeiten müssen bei der ÖGK angemeldet werden, sobald echte Arbeitsaufgaben übernommen werden. Unser Beispiel zeigt Franz, einen KFZ-Werkstättenbesitzer, der einen Bewerber zur Probearbeit einsetzt – ohne Anmeldung. Die Finanzpolizei kommt vorbei und verhängt eine Strafe von 1.500 Euro. Ein teurer Fehler, den Sie leicht vermeiden können.

4,33 Erfolgsfaktoren zum Leuchten

  • 1. Klare Anmeldungspflicht
    Jede Person, die echte Arbeit verrichtet, muss offiziell bei der ÖGK angemeldet werden – auch für kurze Probearbeit.
  • 2. Kurzzeitige Praxisübungen
    Praktische Übungen im Bewerbungsgespräch sind erlaubt, wenn sie anonymisiert, kurz und datenschutzkonform sind. Eine Anmeldung ist hier nicht nötig.
  • 3. Verschwiegenheit sichern
    Bei Zugang zu sensiblen Daten sollten Sie eine Verschwiegenheitsvereinbarung abschließen – auch für kurze Einsätze.
  • 4. Praktische Einblicke ermöglichen
    Probearbeiten helfen beiden Seiten, die Aufgaben, die Arbeitsumgebung und das Team kennenzulernen. So treffen Sie fundiertere Entscheidungen.
  • 4.33 Bestehende Arbeitsverhältnisse berücksichtigen
    Bei bereits beschäftigten Bewerber:innen müssen mögliche Nebenbeschäftigungsverbote beachtet werden, bevor Probearbeit vereinbart wird.

Mit diesen Tipps vermeiden Sie teure Fehler und gestalten Probearbeiten sicher und praxisnah.

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Dr. Markus Seper

  • Jurist
  • Personalberater
  • Vortragender
  • Dipl. Personalverrechner
  • Mediator