Folge 66: Gesetzliche Neuerungen und unsere neue Podcastfolge (12. Jänner 2026)
Mit der ersten regulären Podcastfolge unseres Hörbuchs Erstmals Chef:in! im Jahr 2026 starten wir in ein neues, spannendes Jahr – mit vielen Änderungen, die vor allem die Personalverrechnung betreffen. Sie ist ein zentraler Bestandteil des 4. Erfolgsfaktors: der mitarbeiterfreundlichen Organisation. Sie funktioniert dann am besten, wenn sie im Hintergrund perfekt läuft und für Mitarbeitende kein Thema ist.
Gerade der Jahreswechsel bringt zahlreiche neue gesetzliche Regelungen mit sich. Unser Tipp der Woche lautet daher:
Behalten Sie die gesetzlichen Neuerungen in der Personalverrechnung 2026 im Blick.
Unsere 4,33 Tipps, warum sich ein Besuch besonders lohnt:
- Geringfügige Beschäftigung neu denken
Der gleichzeitige Bezug von Arbeitslosengeld und geringfügiger Beschäftigung ist 2026 nur mehr in klar geregelten Ausnahmefällen möglich. - Geringfügigkeitsgrenze beachten
Die Grenze bleibt 2026 unverändert bei 551,10 Euro – Überschreitungen können erhebliche Konsequenzen haben. - Bildungskarenz neu beurteilen
Diese ist künftig nicht mehr so einfach möglich wie bisher – eine sorgfältige Planung ist unerlässlich. - Freie Dienstverträge prüfen
Neue Kündigungsregelungen und deren Einbindung in Kollektivverträge machen eine Überprüfung bestehender Vereinbarungen notwendig.
4,33. Zukunftsvorsorge einplanen
Mit der Einführung der Teilpension eröffnen sich neue Möglichkeiten für altersgerechtes Arbeiten –
nutzen Sie diese frühzeitig in Ihrer Personalplanung.
Ein professionell aufgesetztes Personalverrechnungssystem sorgt für Klarheit, Sicherheit und Vertrauen – und trägt wesentlich dazu bei, dass Ihr Team auch 2026 weiter leuchtet.
Bei Fragen wenden
Sie sich an …