Folge 51: Regeln Sie auch die Nebenbeschäftigung in Ihren Verträgen (24. August 2025)
Stellen Sie sich vor: Eine Pflegekraft schläft mitten im Dienst vor Erschöpfung ein – nicht aus Nachlässigkeit, sondern weil sie in der Nacht zuvor einen zusätzlichen Pool-Dienst für ein anderes Krankenhaus übernommen hat. Der Schaden? Im besten Fall nur menschlich. Im schlimmsten Fall gefährlich für Patient:innen – und rechtlich heikel für den Dienstgeber.
Unsere 4,33 Tipps zum 3. Erfolgsfaktor Rechtssichere Vereinbarungen lauten:
- Vereinbaren Sie die Möglichkeit von Nebenbeschäftigungen vertraglich. Halten Sie im Dienstvertrag fest, ob und unter welchen Bedingungen eine Nebenbeschäftigung erlaubt ist – besonders bei Vollzeitkräften.
- Vermeiden Sie Arbeitszeitüberschreitungen. Auch bei mehreren Arbeitgebern darf die gesetzlich zulässige Höchstarbeitszeit nicht überschritten werden (§2 Abs. 2 AZG).
- Sichern Sie sich ein Widerspruchsrecht. Erlauben Sie zusätzliche Tätigkeiten nur mit vorheriger Information oder Zustimmung – insbesondere, wenn sie mit Konkurrenz oder Gesundheit kollidieren könnten.
- Differenzieren Sie nach Art der Tätigkeit. Gemeinnützige Engagements oder kreative Hobbys (z. B. Buchautorin) können erlaubt bleiben – sofern sie nicht im Widerspruch zur Haupttätigkeit stehen.
4,33 Gerne führen wir mit Ihnen einen Rechtssicherheits-Check Ihrer Arbeitsverträge durch, prüfen bestehende Nebenbeschäftigungsklauseln und helfen Ihnen, haftungs- und gesundheitsrelevante Risiken zu minimieren. Vereinbaren Sie ein Beratungsgespräch – wir kümmern uns um die Details!
In der Podcast-Folge erfahren Sie außerdem, warum nicht nur Übermüdung zur Gefahr werden kann, sondern auch das Wegsehen im Vorfeld. Durch klare, faire Vereinbarungen schaffen Sie Sicherheit für alle Seiten – und bringen Ihr Team zum Leuchten. Jetzt reinhören!
Bei Fragen wenden
Sie sich an …
