Folge 46: Setzen Sie alle Arbeitnehmer:innenschutzvorschriften um (20. Juli 2025)
Stellen Sie sich vor, Sie sind Dienstgeber:in eines Unternehmens mit Mitarbeiter:innen. Sie sind in einer wichtigen Besprechung und auf einmal läutet es an der Bürotüre. Der Arbeitsinspektor steht vor der Tür.
Unser Tipp der Woche heute zum 3. Erfolgsfaktor: Rechtssichere Vereinbarungen. Sorgen Sie dafür, dass alle rechtlichen Vorgaben zum Thema Arbeitnehmer:innenschutz eingehalten werden und stellen Sie sicher, dass Sie alle notwendigen Unterlagen stets griffbereit haben. Der Arbeitsinspektor kann jederzeit unangemeldet vor der Tür stehen – und Sie sollten bestens vorbereitet sein! Unsere 4,33 Tipps dazu lauten:
- Nutzen Sie die kostenlose Beratung der AUVA für Klein- und Mittelbetriebe, um alle notwendigen Schritte schnell und unkompliziert umzusetzen und legen Sie eine Mappe mit allen relevanten Unterlagen an, die Sie stets griffbereit haben sollten.
- Führen Sie regelmäßige Arbeitsplatzunterweisungen durch und sorgen Sie dafür, dass alle Mitarbeiter:innen über Sicherheitsvorkehrungen informiert sind.
- Achten Sie darauf, ab dem/der ersten Dienstenhmer:in einen/eine Ersthelfer:in mit entsprechendem Erste-Hilfe-Kurs zu haben und ab 10 Beschäftigten auch eine Sicherheitsvertrauenspersonen zu benennen.
- Das Arbeitsinspektorat kontrolliert auch die Schutzvorkehrungen im Büro, schaut ob ein aktueller Elektrik-Befund vorliegt, prüft die Liste mit den verwendeten Reinigungsmaterialien und fragt nach den Arbeitszeitaufzeichnungen.
4,33 Gerne unterstützen wir Sie bei der Umsetzung aller Arbeitnehmer:innenschutzvorschriften und helfen Ihnen, sich auf eine mögliche Inspektion vorzubereiten. Vereinbaren Sie ein unverbindliches Beratungsgespräch – wir kümmern uns um die Details!
In der Podcast-Folge erfahren Sie außerdem, warum es wichtig ist, bei einem Arbeitsunfall schnell zu reagieren und welche Konsequenzen es haben kann, wenn der Arbeitnehmer:innenschutz nicht beachtet wird. Hören Sie jetzt rein!
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