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433 Tipps: Rechtssichere Vereinbarungen

Um böse Überraschungen zu vermeiden

 

Tipp der Woche vom 21. September 2025:

Definieren Sie in Ihrem Unternehmen einen fixen Gehaltserhöhungsprozess!

Wahrscheinlich kennen Sie das: Eine verdiente Gehaltserhöhung steht im Raum – doch niemand spricht es an. Mitarbeitende fühlen sich unsicher, Chefs zögern. Die Folge: Frust, Unsicherheit oder sogar innere Kündigung. Dabei ist die Lösung so einfach wie wirkungsvoll – ein klar geregelter Gehaltserhöhungsprozess.

Unsere 4,33 Tipps zum Tipp der Woche:

  1. Integrieren Sie Gehalt als fixen Bestandteil im Mitarbeitergespräch. So schaffen Sie Verlässlichkeit und vermeiden unangenehme Bittstellungen.
  2. Legen Sie ein jährliches Budget für freiwillige Gehaltserhöhungen fest. Führungskräfte können auf Basis von Leistung und Fairness gezielt damit arbeiten.
  3. Schaffen Sie Transparenz mit Gehaltspfaden. Definieren Sie klare Richtlinien zur Weiterentwicklung, z. B. prozentuell über Kollektivvertrag oder an Zielvereinbarungen geknüpft.
  4. Ergänzen Sie monetäre Erhöhungen mit steuerfreien Benefits. Jobtickets, Essensgutscheine oder Telearbeitspauschalen sind attraktive Zusatzangebote – oft sogar abgabenoptimiert.

4,33  Wir unterstützen Sie gerne bei der Entwicklung eines fairen und rechtskonformen Gehaltserhöhungsprozesses – ob in kleinen Teams oder wachsenden Organisationen. Buchen Sie ein kostenloses Erstberatungsgespräch – wir helfen Ihnen, Klarheit und Struktur in Ihre Entgeltpolitik zu bringen.

In der Podcast-Folge erfahren Sie außerdem, wie Sie mit einem gut durchdachten Prozess für mehr Fairness, Motivation und Zufriedenheit sorgen – und wie auch Klein- und Mittelbetriebe von Modellen aus Konzernen profitieren können. Jetzt reinhören!

Tipp der Woche vom 24. August 2025:

Regeln Sie auch die Nebenbeschäftigung in Ihren Verträgen.

Stellen Sie sich vor: Eine Pflegekraft schläft mitten im Dienst vor Erschöpfung ein – nicht aus Nachlässigkeit, sondern weil sie in der Nacht zuvor einen zusätzlichen Pool-Dienst für ein anderes Krankenhaus übernommen hat. Der Schaden? Im besten Fall nur menschlich. Im schlimmsten Fall gefährlich für Patient:innen – und rechtlich heikel für den Dienstgeber.

Unsere 4,33 Tipps zum 3. Erfolgsfaktor Rechtssichere Vereinbarungen lauten:

  1. Vereinbaren Sie die Möglichkeit von Nebenbeschäftigungen vertraglich. Halten Sie im Dienstvertrag fest, ob und unter welchen Bedingungen eine Nebenbeschäftigung erlaubt ist – besonders bei Vollzeitkräften.
  2. Vermeiden Sie Arbeitszeitüberschreitungen. Auch bei mehreren Arbeitgebern darf die gesetzlich zulässige Höchstarbeitszeit nicht überschritten werden (§2 Abs. 2 AZG).
  3. Sichern Sie sich ein Widerspruchsrecht. Erlauben Sie zusätzliche Tätigkeiten nur mit vorheriger Information oder Zustimmung – insbesondere, wenn sie mit Konkurrenz oder Gesundheit kollidieren könnten.
  4. Differenzieren Sie nach Art der Tätigkeit. Gemeinnützige Engagements oder kreative Hobbys (z. B. Buchautorin) können erlaubt bleiben – sofern sie nicht im Widerspruch zur Haupttätigkeit stehen.

4,33 Gerne führen wir mit Ihnen einen Rechtssicherheits-Check Ihrer Arbeitsverträge durch, prüfen bestehende Nebenbeschäftigungsklauseln und helfen Ihnen, haftungs- und gesundheitsrelevante Risiken zu minimieren. Vereinbaren Sie ein Beratungsgespräch – wir kümmern uns um die Details!

In der Podcast-Folge erfahren Sie außerdem, warum nicht nur Übermüdung zur Gefahr werden kann, sondern auch das Wegsehen im Vorfeld. Durch klare, faire Vereinbarungen schaffen Sie Sicherheit für alle Seiten – und bringen Ihr Team zum Leuchten. Jetzt reinhören!

Tipp der Woche vom 20. Juli 2025:

Setzen Sie alle Arbeitnehmer:innenschutzvorschriften um!

Stellen Sie sich vor, Sie sind Dienstgeber:in eines Unternehmens mit Mitarbeiter:innen. Sie sind in einer wichtigen Besprechung und auf einmal läutet es an der Bürotüre. Der Arbeitsinspektor steht vor der Tür. Unser Tipp der Woche heute zum 3. Erfolgsfaktor:  Rechtssichere Vereinbarungen. Sorgen Sie dafür, dass alle rechtlichen Vorgaben zum Thema Arbeitnehmer:innenschutz eingehalten werden und stellen Sie sicher, dass Sie alle notwendigen Unterlagen stets griffbereit haben. Der Arbeitsinspektor kann jederzeit unangemeldet vor der Tür stehen – und Sie sollten bestens vorbereitet sein! Unsere 4,33 Tipps dazu lauten:

  1. Nutzen Sie die kostenlose Beratung der AUVA für Klein- und Mittelbetriebe, um alle notwendigen Schritte schnell und unkompliziert umzusetzen und legen Sie eine Mappe mit allen relevanten Unterlagen an, die Sie stets griffbereit haben sollten.
  2. Führen Sie regelmäßige Arbeitsplatzunterweisungen durch und sorgen Sie dafür, dass alle Mitarbeiter:innen über Sicherheitsvorkehrungen informiert sind.
  3. Achten Sie darauf, ab dem/der ersten Dienstenhmer:in einen/eine Ersthelfer:in mit entsprechendem Erste-Hilfe-Kurs zu haben und ab 10 Beschäftigten auch eine Sicherheitsvertrauenspersonen zu benennen.
  4. Das Arbeitsinspektorat kontrolliert auch die Schutzvorkehrungen im Büro, schaut ob ein aktueller Elektrik-Befund vorliegt, prüft die Liste mit den verwendeten Reinigungsmaterialien und fragt nach den Arbeitszeitaufzeichnungen.

4,33 Gerne unterstützen wir Sie bei der Umsetzung aller Arbeitnehmer:innenschutzvorschriften und helfen Ihnen, sich auf eine mögliche Inspektion vorzubereiten. Vereinbaren Sie ein unverbindliches Beratungsgespräch – wir kümmern uns um die Details!

In der Podcast-Folge erfahren Sie außerdem, warum es wichtig ist, bei einem Arbeitsunfall schnell zu reagieren und welche Konsequenzen es haben kann, wenn der Arbeitnehmer:innenschutz nicht beachtet wird. Hören Sie jetzt rein!

Tipp der Woche vom 15. Juni 2025:

Vermeiden Sie böse Überraschungen durch rechtssichere Vereinbarungen

Beitrag von der Arbeiterkammer – und plötzlich drohen hohe Nachzahlungen und Strafen? Ein Albtraum für jeden Unternehmer!

Der aktuelle Tipp der Woche betrifft den Erfolgsfaktor 3. Rechtssichere Vereinbarungen. Mit den 4,33 Tipps dazu können Sie böse Überraschungen vermeiden.

  1. Schließen Sie vor Arbeitsantritt einen rechtskonformen Dienstvertrag mit Ihrer neuen Mitarbeiterin/ihrem neuen Mitarbeiter ab.
  2. Verlassen Sie sich nicht nur auf Vorlagen aus dem Internet, sondern lassen Sie auch Fachleute einen Blick auf Ihre Vereinbarungen werfen.
  3. Achten Sie auf korrekte kollektivvertragliche Einstufungen, um Unterentlohnungen und Strafen wegen Lohn- und Sozialdumping zu vermeiden.
  4. Neben den Dienstverträgen zählen auch schriftliche Vereinbarungen zur Arbeitszeit, zur Telearbeit, wenn im Unternehmen relevant sowie die Dokumente zum Arbeitnehmer:innenschutz zu den Vereinbarungen, die rechtssicher gestaltet werden müssen.

4,33. All In Personalberatung bietet Ihnen als Service dazu einen Rechtssicherheitscheck, bei dem wir Ihre aktuellen Vereinbarungen auf Rechtssicherheit prüfen, damit Sie als Chef:in ruhig schlafen können.

Sichere Vereinbarungen schützen nicht nur Ihr Unternehmen, sondern stärken auch die Beziehung zu Ihren Mitarbeitenden. In der zugehörigen Podcastfolge erzählen Angelika Schneider und Markus Seper noch ausführlich über die Gefahren, die Sie als Unternehmer:in treffen können, wenn Sie keine rechtssicheren Vereinbarungen haben und wie der Rechtssicherheitscheck in der Praxis abläuft.

Tipp der Woche vom 24. November 2024:

Auch Personen mit denen eine Probearbeit vereinbart ist, müssen bei der ÖGK angemeldet werden!

Ein Bewerber, ein Probetag und eine schockierende Begegnung mit der Finanzpolizei! In der neuesten Episode von „433 Tipps zur gelungenen Personalarbeit“ erzählen Markus Seper und Angelika Schneider von Herrn Franz Mechaniker, dem ein Missgeschick passiert ist, das ihn 1.500 Euro gekostet hat!

Erfahren Sie, warum es entscheidend ist, auch bei der Probearbeit alle gesetzlichen Vorgaben einzuhalten und wie Sie Ihre Personalarbeit rechtssicher gestalten können. Markus Seper gibt wertvolle Tipps, um solche Fallstricke zu vermeiden.

 

Tipp der Woche vom 17. November 2024:

Achten Sie auf eine korrekte, kollektivvertragliche Einstufung Ihrer Mitarbeiter:innen!

„Wie viel muss meine neue Kellnerin wirklich verdienen?“

Gastwirt Herr Freundlich ist glücklich: Endlich hat er die perfekte Kellnerin für sein Lokal im Burgenland gefunden – Frau Susanne Gruber. Sie hat ihre Ausbildung zur Gastronomiefachfrau erfolgreich abgeschlossen und bringt bereits fünf Jahre Berufserfahrung mit. Doch bevor er den Vertrag unterschreibt, gibt es eine entscheidende Frage: Wie viel muss sie laut Kollektivvertrag verdienen?

In dieser Episode von „433 Tipps zur gelungenen Personalarbeit“ beantworten wir genau diese Frage und beleuchten, warum eine korrekte kollektivvertragliche Einstufung so wichtig ist.

Markus Seper und Angelika Schneider geben wertvolle Einblicke in:

Die 4 Schlüsselfragen, die jede korrekte Einstufung braucht.
Warum falsche Einstufungen zu Lohn- und Sozialdumping führen können.

Wichtige Neuerungen im Gastronomie-Kollektivvertrag, der ab November 2024 in Kraft tritt. Doch halt, was passiert, wenn Herr Freundlich bei der Einstufung etwas übersieht? Welche Strafen drohen und wie kann er diese vermeiden?

Das und noch mehr – jetzt in der neuesten Podcast-Folge!

 

Tipp der Woche vom 14. Oktober 2024:

Vereinbaren Sie schriftlich, dass das Dienstverhältnis am 15. oder letzten des Monats enden kann!

K wie Kündigung. Eines der schwierigsten Themen in der Personalarbeit. Nicht nur wegen der oftmals heiklen Gespräche, sondern auch aufgrund rechtlicher Aspekte, die zu beachten sind.

Komplexe Gesetzestexte und unterschiedliche Kollektivverträge machen es oft schwierig, die korrekten Kündigungsfristen und -termine abzuleiten. Besonders heikel kann es werden, wenn im Dienstvertrag nicht von der Möglichkeit Gebrauch gemacht wird, den Beendigungstermin mit 15. Oder Monatsletzten zu vereinbaren.

Bei der Kündigung durch den Dienstgeber wird damit nämlich verhindert, dass das Dienstverhältnis zur zum Ende des Quartals enden kann, was zu erheblichen Mehrkosten für das Unternehmen führen kann. Was damit gemeint ist, haben wir in der heutigen Podcastfolge von „433 Tipps zur gelungenen Personalarbeit“ thematisiert.

 

Tipp der Woche vom 18. August 2024:

Vereinbaren Sie Gleitzeit immer schriftlich!

In den letzten Jahren hat die Arbeitswelt einen massiven Wandel erfahren. Home Office als Option zum Büro, rasche Video Calls statt zeitintensive Dienstreisen und Gleitzeit statt fixe Arbeitszeiten.

In der 6.Folge widmen wir uns dem letztgenannten Thema, der Gleitzeit. Die Vorteile im Vergleich zu fixen Arbeitszeiten liegen auf der Hand: Der Arbeitgeber erspart sich Überstundenzuschläge und der Arbeitnehmer kann sich seine Zeit freier einteilen, womit er deutlich flexibler ist. Wem ist es auch schon zu verdenken, an einem heißen Sommertag mal früher Schluss zu machen, um ins kühle Nass zu springen? Eben!